
Modernisieren, Renovieren, Energie sparen
Schallschutz bei Fenstern
Die Fenster spielen beim Schutz gegen Lärmbelästigung von
außen eine große Rolle, weil sie üblicherweise wesentlich
kleinere Schalldämm-Werte aufweisen als die Massivwände, in die
sie eingebaut sind. Die Güte der Schalldämmung wird in deziBel
(dB) gemessen. Dabei ist wichtig, dass eine Erhöhung der
Schalldämmung um 10 dB als Halbierung der Lautstärke empfunden
wird. Eine beidseitig verputzte massive Außenwand von 24 cm Dicke
hat einen Schalldämmwert von 52 dB. Dagegen weist ein einfach
verglastes Fenster nur ein Schalldämm-Maß von 20 dB, ein zweifach
verglastes Fenster etwa 30 dB (bedeutet Verdoppelung des
Schallschutzes gegenüber der Einfachverglasung) auf. Spezielle
Schallschutzgläser erreichen Werte von 35 bis 52 dB. Sie sind
insbesondere dann zu empfehlen, wenn die Wohn- bzw. Schlafräume
direkt zu vielbefahrenen Straßen oder Bahnlinien orientiert sind.
Ob im Einzelfall eine spezielle Schallschutzverglasung notwendig
ist, um sich vor Lärmbelästigungen zu schützen, muss anhand der
Gegebenheiten vor Ort entschieden werden. In der Regel reichen zur
üblichen Geräuschdämmung die gängigen Verglasungen aus.
Allerdings sollte dann eine wirksame Abdichtung zwischen Blend- und
Flügelrahmen vorhanden sein.
Wer sich speziell für die Fenster-Modernisierung interessiert
und fachliche Entscheidungshilfen für die Auswahl der Verglasung
und des Rahmens sucht, der kann den kostenlosen
Modernisierungs-Kompass anfordern. Er ist erhältlich unter dem
Stichwort "Kompass" bei der Arbeitsgemeinschaft
Wohnbau-Modernisierung, Bahnhofstr. 44, 74254 Offenau, Telefon:
07136/3322, Fax: 07136/8545, Internet: www.modernisierungs-kompass.de.
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