
Modernisieren, Renovieren, Energie sparen
Neue Energieeinspar-Verordnung (EnEV)
betrifft Eigenheimbesitzer nur in Ausnahmefällen
Modernisierungs-Kompass hilft individuell
Die im Jahre 2002 in Kraft getretene und 2007 bzw. 2009 verschärfte
Energieeinspar-Verordnung (EnEV) steigert die Anforderungen an Wärmeschutz
und Heiztechnik für Neubauten und für den Gebäudebestand. Private
Eigenheimbesitzer sind jedoch von den Neuregelungen so gut wie nicht
betroffen, da sie in der Verordnung ausdrücklich von einer
Nachrüstpflicht befreit werden. Die verschärften
Wärmeschutz-Anforderungen gelten nur für die Fälle, in denen
ohnehin Erneuerungsmaßnahmen in größerem Umfang getätigt werden.
Beispielsweise wenn der Verputz der Außenwände erneuert wird, muss
auch gleichzeitig der Wärmeschutz auf zeitgemäßes Niveau gebracht
werden. Das Gleiche gilt für Anbauten und Wohnraum-Erweiterungen
sowie beim Eigentümerwechsel. In diesen Fällen sind hinsichtlich
des Wärmeschutzes (siehe Tabelle) und der Heiztechnik erhöhte
Anforderungen zu erfüllen. Für Heizkessel gilt die
Bundes-Immissionsschutz-Verordnung, nach der Heizkessel bestimmte
maximale Abgaswerte einhalten müssen. Diese werden vom
Schornsteinfeger alljährlich kontrolliert und können bei
Überschreitung eine Heizkessel-Modernisierung notwendig machen.
Unabhängig von den geltenden Verordnungen befassen sich viele
Hausbesitzer mit Modernisierungs- und Energiespar-Überlegungen.
Dabei geht es um Verschönerungen, Umbauten, Ausbauten, Wellness im
Badezimmer und auch Energiespar-Maßnahmen im und am Haus. Bei
diesen Überlegungen sind sie auf fachlichen Rat angewiesen, denn
Energiesparen ist sehr vielschichtig und kann auch falsch angegangen
werden. Oft können auch Verschönerungsmaßnahmen innen und außen
mit Energiespar-Maßnahmen verbunden werden, so dass zwei Fliegen
mit einer Klappe geschlagen werden können. Experten raten daher,
sich vor Beginn der Maßnahme eingehend zu informieren.
Hilfestellung bietet dabei der Modernisierungs-Kompass als
kostenloser individueller Ratgeber. Der Fragebogen beinhaltet
folgende Bereiche:
- Dach (Eindeckung, Wärmedämmung, Dachausbau)
- Außenwand (Wärmedämmung, Wertsteigerung, Gestaltung)
- Fenster (Schallschutz, Wärmedämmung, Wertsteigerung)
- Haustür (Eingangskonzept, Sicherheit, Gestaltung
- Bad (Planung, Gestaltung, Wohnwert)
- Heizung/Warmwasser (Komfort, Energieeinsparung,
Umweltentlastung)
- Ofenbau (Kamine, Kachelofen usw.)
Die Informationen werden individuell und verständlich nach den
Angaben auf dem Fragebogen aufgebaut, so dass der Hausbesitzer bei
seinen Überlegungen zum Haus durch fachliche Entscheidungshilfen
unterstützt wird. Dazu gibt es Informationen zu den aktuellen
Möglichkeiten der staatlichen Förderung. So werden z.B. die
Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau vorgestellt.
Der gesamte Service ist kostenlos. Über 300.000 Hausbesitzer
haben den Modernisierungs-Kompass bereits genutzt. Die Unterlagen
können unter dem Stichwort "Kompass" angefordert werden
bei der Arbeitsgemeinschaft Wohnbau-Modernisierung, Bahnhofstr.
44, 74254 Offenau, Tel.: 07136/ 33 22, Telefax: 07136/ 85 45 oder im
Internet unter www.modernisierungs-kompass.de.
Abdruck honorarfrei, Belegexemplar erbeten.
Anlage: U-Wert-Tabelle
| Auswirkungen der EnEV bei bestehenden Gebäuden |
Maximale zulässige U-Werte
(bisher k-Werte) |
Außenwände:
- bei Ersatz oder erstmaligem Einbau
- bei raumseitiger Erneuerung oder bei Bekleidungen |
0,45 W(m²K)
0,35 W(m²K)
|
Decke oder Dach:
- Steildach
- Flachdach |
0,30 W(m²K)
0,25 W(m²K)
|
Kellerdecke, Erdgeschossfußboden:
- bei z.B. außenseitiger Bekleidung oder Verschalung
- Ersatz oder raumseitiger Bekleidung |
0,40 W(m²K)
0,50 W(m²K)
|
Fenster und Türen:
- bei Erneuerung der reinen Verglasung |
1,50 W(m²K)
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