
Die Wertermittlungsgebühr in Bausparverträgen:
Rückzahlungsverpflichtung der Bausparkassen
Die Wertermittlungsgebühr wird im Rahmen der Vergabe von
Immobilienkrediten von den Banken erhoben und ist von den
Darlehensnehmern auszugleichen. Gegen diese Erhebung der
Wertermittlungsgebühr hat jüngst die Verbraucherzentrale
Nordrhein-Westfalen erfolgreich ein Musterverfahren geführt. Das
Landgericht Stuttgart entschied, dass die Banken die
Wertermittlungsgebühr nicht von ihren Kunden verlangen dürfen, weil
ein Wertermittlungsgutachten über das Grundstück allein dem
Interesse der Kredit vergebenden Bank dient. Das Urteil ist
zwischenzeitlich rechtskräftig geworden, nachdem die vor dem
Landgericht Stuttgart verklagte Bank die Berufung zurück genommen
hat.
Für Bausparer bedeutet dies, dass sie die Wertermittlungsgebühr
von ihren Banken zurück verlangen können.
Quelle: Dr. Bauer & Partner Februar
2008
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