
Der Pfusch beim Bau: Das selbständige Beweisverfahren als
Vorbereitungsmaßnahme zu einem außergerichtlichen Vergleich
Das selbständige Beweisverfahren lässt außerhalb eines anhängigen
Rechtsstreites Feststellungen über die Frage zu, wer welchen Schaden
und in welcher Höhe beim Bau eines Hauses verursacht hat. Im Rahmen
eines selbständigen Beweisverfahrens wird, ohne dass bereits ein
Hauptsacheprozess läuft, bei Gericht ein Antrag eingereicht, durch
den das Gericht aufgefordert wird, einen bestimmten Gutachter zu
Klärung aller maßgeblichen Fragen zu bestimmen.
Das selbständige Beweisverfahren hat mehrere Vorteile: Wurden die
durch den gerichtlich bestellten Gutachter zu klärenden Fragen
gelöst, steht fest, wer welchen Schaden am Bau und zu welchem Anteil
verschuldet hat. Damit kann die Frage, wer für den entstandenen
Schaden aufzukommen hat, außergerichtlich geklärt werden, was
wiederum zu einer erheblichen Zeit- und Kostenersparnis führt.
Der Vorteil des Beweisverfahren liegt aber auch noch in einem
anderen Punkt: Beseitigt der Bauherr die Schäden selber oder durch
Beauftragung eines neuen Unternehmers, kann dies dazu führen, dass
der Bauunternehmer der den Schaden verursacht hat, in einem späteren
Zahlungsprozess vorbringt, der Mangel sei nicht so erheblich gewesen
oder letztendlich nur dadurch in voller Höhe entstanden, dass der
neue Unternehmer selber „gepfuscht“ hat. Da der ursprüngliche
Zustand schon beseitigt ist, liegen keinerlei Beweise vor, außer die
Aussage des neuen Bauunternehmers oder eines gerichtlich nicht
bestellten Gutachters. Diesen Beweismitteln muss aber ein Gericht im
Prozess nicht folge leisten, so dass der Prozess nur angesichts der
Beweissituation verloren gehen kann. Hat man jedoch vorher ein
selbständiges Beweisverfahren durchgeführt, müssen sich alle
späteren Richter an die Ergebnisse des Gutachters halten. Wurde in
diesem Gutachten eine Feststellung darüber getroffen, wer den
Schaden verursacht hat, muss diese Person auch für den Schaden
aufkommen.
Das selbständige Beweisverfahren vor Gericht ist also, obwohl es
vor Gericht geführt wird, besonders hilfreich einen Streit zu
vermeiden. Bauherren, die von einem Pfusch am Bau betroffen sind,
sollten daher die verhältnismäßig geringeren Kosten eines
Beweisverfahrens auf sich nehmen, um am Ende nicht eine weitere böse
Überraschung zu erleiden.
Quelle: Dr. Bauer & Partner
November 2007
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