
Straßenverkehrslärm als Abwägungsproblem in der Bauleitplanung
Durch die Bauleitplanung wird es der Gemeinde ermöglicht, neue
Baugebiete auszuweisen. Diese Ausweisung bringt Vorteile, aber auch
Nachteile mit sich. Während diejenigen Grundstücke, die zuvor
außerhalb eines Baugebietes lagen, einen ernormen Wertzuwachs
erfahren, wird der Wert solcher Grundstücke, die bereits vor
Ausweisung in einem Baugebiet situiert waren, abnehmen. Dies steht
damit im Zusammenhang, dass mit der Ausweisung von Baugebieten eine
Zunahme des Verkehrs und damit einhergehend auch des Verkehrslärmes
verbunden ist. Die von dem Verkehrslärm betroffnen Anwohner sind
aber auch hier nicht rechtlos gestellt. Denn das Interesse der
umliegenden Anwohner, von erheblichen Verkehrslärmerhöhungen
verschont zu bleiben, gehört zu den abwägungsrelevanten Belangen,
die regelmäßig im Rahmen der Bauleitplanung zu berücksichtigen sind.
Die Gemeinde muss demnach abwägen, ob die entstehende
Lärmbelästigung für die Anwohner tragbar ist. Dabei ist für die
Abwägungsrelevanz vor allem entscheidend ob die Mehrbelastung als
objektiv geringwertig anzusehen ist und ob es sich hierbei um eine
spezifisch planbedingte Veränderung handelt.
Beschäftigt sich die Gemeinde im Rahmen der Bauleitplanung überhaupt
nicht mit der Frage des neu entstehenden Verkehrslärmes oder
gewichtet sie einzelne Punkte offensichtlich unrichtig, ist der neu
aufgestellte Bebauungsplan angreifbar, mit der Folge, dass die
Nachbarn sich erfolgreich gegen die Lärmbelästigungen wehren können.
Quelle: Dr. Bauer & Partner Oktober 2007
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