
Der neuralgische Punkt beim Bau: Die Leistungsbeschreibung
Unabhängig davon, ob man sich für ein Architektenhaus oder für
ein Fertighaus entscheidet: Der Punkt über den am häufigsten
gestritten wird, ist die Leistungsbeschreibung. Die überwiegende
Anzahl der privaten Bauherren errichten in ihrem Leben nur einmal
ein Eigenheim. Aufgrund mangelnder Erfahrung wissen die meisten
nicht, auf welche Punkte bei der Vertragsgestaltung besonders
geachtet werden muss. Sicherlich ziehen viele der Bauherren einen
Rechtsanwalt zur Rate, der ihnen bei der Gestaltung der Verträge
behilflich ist. Eine Überprüfung der Leistungsbeschreibung erfolgt
dabei in der Regel nicht. Dabei gehört die Leistungsbeschreibung zu
einem der wichtigsten Punkte beim Bau. Denn je offener die
Leistungsbeschreibung gefasst ist, desto eher ergeben sich
Streitigkeiten über den Leistungsumfang und desto höher ist die
Wahrscheinlichkeit, dass die Baukosten im Nachhinein explodieren.
Dies soll an einem Beispiel verdeutlich werden:
In der Leistungsbeschreibung wurden die Bodenbeläge mit € 60 pro
m2 festgelegt. Im Nachhinein streiten sich die Parteien darüber, ob
der Bodenbelag an sich mit € 60 pro m2 festgelegt wurde oder ob
dieser Preis zuzüglich dem Verlegen des Bodenbelages gelten sollte.
Hat der Bauherr sich in diesem Fall einen Bodenbelag zu einem Preis
von € 60 m2 ausgesucht, muss er gegebenenfalls noch € 30,- pro m2
für das Verlegen zuzahlen.
Besonders wichtig ist es daher, die Leistungsbeschreibung im
Vorfeld so konkret wie möglich festzulegen. Ratsam ist es auch, die
Leistungsbeschreibung von einem Rechtsanwalt, der mit Architekten
zusammenarbeitet oder direkt von einem unabhängigen und erfahrenen
Architekten überprüfen zu lassen.
Quelle: Dr. Bauer & Partner August 2007
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