
Die BauGB – Novelle: Neue Präklusionsregelung für das
Normenkontrollverfahren
Durch das Planungserleichterungsgesetz vom 21. Dezember 2006
wurde das Baugesetzbuch in wesentlichen Teilen wiederholt
novelliert. Zu den wesentlichen Änderungen zählt neben dem
beschleunigten Planungsverfahren vor allem auch die neu eingeführte
Präklusionsregelung im Normenkontrollverfahren, der in der Praxis
eine erhebliche Bedeutung zu kommen wird.
Das Normenkontrollverfahren bietet den von den Festsetzungen
eines Bebauungsplanes betroffenen Bürgern die Möglichkeit, die
Rechtswirksamkeit des Bebauungsplanes gerichtlich überprüfen zu
lassen. Nach der neu eingeführten Regelungen ist ein
Normenkontrollverfahren in Zukunft nicht mehr zulässig, wenn der
Bürger nur solche Einwendungen gegen den Bebauungsplan vorbringt,
die er im Rahmen der öffentlichen Bürgerbeteiligung hätte geltend
machen können und wenn auf diese Rechtsfolge im Rahmen der
Beteiligung hingewiesen worden ist. Ferner wurde die Antragsfrist
generell auf ein Jahr verkürzt.
Folglich muss jeder, der von den Festsetzungen eines
Bebauungsplanes betroffen ist, bereits im Rahmen der
Bürgerbeteiligung für ausreichende Wahrung seiner Rechte sorgen. Tut
er dies nicht, können ihm später einzelne Einwendungen abgeschnitten
sein.
Quelle: Dr. Bauer & Partner Juli
2007
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