
Absicherung vor dem Insolvenzrisiko des Bauunternehmers:
Die Baufertigstellungsversicherung als sinnvolle Alternative zur
Vertragserfüllungsbürgschaft?
Die Baufertigstellungsversicherung wird seit kurzen vom
Bauherrenschutzverband und von den Bauunternehmern stark umworben.
Ziel ist auch bei dieser Form der Absicherung der Schutz des
Bauherren vor dem Insolvenzrisiko des Bauunternehmers. Im Gegensatz
zu der Vertragserfüllungsbürgschaft ist das rechtliche Konstrukt der
Baufertigstellungsversicherung relativ einfach gestrickt: Diese Form
der Versicherung gewährt in der Regel Versicherungsschutz für die
nicht vertragsgerechte Erfüllung von Leistungspflichten des
Versicherungsnehmers aus dem Bauvertrag, die auf die Ausführung des
Bauvorhabens gerichtet sind. Der Versicherungsnehmer ist der
Bauunternehmer, nicht der Bauherr. Dem Bauherren wird aber ein
eigener und direkter Anspruch gegen die Versicherung zu gestanden,
den er im Insolvenzfall gegenüber der Versicherung geltend machen
kann. Der Vorteil der Fertigstellungsversicherung liegt damit auf
der Hand: Die Fertigstellungsversicherung ist eine vor allem für den
privaten Bauherren unkomplizierte Sicherheit, da er weder
vertragliche Erklärungen abzugeben hat, noch eigene Prämien zu
zahlen braucht. Darüber hinaus ist die Deckungssumme der
Versicherung mit 20 % der Bausumme deutlich höher, als die
Höchstsumme der Vertragserfüllungsbürgschaft mit ca. 10 %.
Allerdings birgt die Fertigstellungsversicherung Risiken, die dem
privaten Bauherren nicht verschwiegen werden sollten. Denn die
Fertigstellungsversicherung sichert zum Beispiel anders als die
Vertragserfüllungsbürgschaft keine Verzögerungsschäden ab. Ferner
eignet sich die Versicherung nur für Projekte, die aus einer Hand
gebaut werden, weil Entschädigungen an andere Bauunternehmer, nicht
von der Versicherung erfasst werden. Ein „Rundumsorglospaket“ ist
die Fertigstellungsversicherung also keineswegs. Auch hier sollte
überprüft werden, ob die angebotene Versicherung die Risiken
hinreichend abdecken kann.
Quelle: Dr. Bauer & Partner Juni
2007
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